Hauptbereich
Schulpsychologin
Als staatliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten wir vertrauliche und ergebnisoffene Beratung an. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungswege zu entwickeln und in schwierigen Situationen zu unterstützen.
Die schulpsychologische Beratung ist freiwillig, neutral und kostenfrei. Sie unterliegt dabei uneingeschränkt der Schweigepflicht.
Wir beraten unter anderem bei:
▪ Lern- und Leistungsschwierigkeiten (z.B. Lese- und Rechtschreibstörung, Rechenstörung, Konzentrationsschwierigkeiten, Über- und Unterforderung)
▪ emotionalen und sozialen Problemen (z.B. Ängsten, Konflikten, Schulverweigerung)
▪ schulische Krisensituationen
▪ speziellen Schullaufbahnentscheidungen
Wichtige Information für Eltern:
Bei Anträgen auf Notenschutz und/oder Nachteilsausgleich im Zusammenhang mit Lese- und Rechtschreibstörungen ist die Einbindung einer Schulpsychologin bzw. eines Schulpsychologen gesetzlich vorgeschrieben.








